Bedeutung des Gebietes „Friedländer Große Wiese“

Mariawerth (111)Wikipedia-Eintrag: Dort wird sie als ca. 250 km² großes Niederungsmoor und Teil des Naturparkes am Stettiner Haff bezeichnet. Weiter heißt es dort: „…Die gesamte Landschaft der Friedländer Großen Wiese ist sowohl als Rast- und Überwinterungsgebiet als auch als Brutgebiet für zahlreiche Wat- und Wasservogelarten von hoher Bedeutung…“

Das Bundesamt für Naturschutz beschreibt die Fläche in einem „Landschaftssteckbrief Friedländer Große Wiese“ so: „…Das Gebiet stellt einen nahezu unzerschnittenen Raum dar. Aus avifaunistischer Sicht sind die beiden Gewässer Galenbecker See und Putzarer See zu nennen, die Rastgebiete internationaler Bedeutung darstellen. Sie sind zugleich als FFH-Gebiete gemeldet und werden durch die Kategorien Naturschutzgebiet und EU-Vogelschutzgebiet (SPA) gesichert…Die gesamte Landschaft ist als Rast-, Durchzugs- bzw. Überwinterungsgebiet von hoher Bedeutung

Im Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern heißt es u.a.: „…Eine bedeutende Lebensraumfunktion kommt weiträumigen, offenen Grünlandbereichen als Nahrungs- und Rasthabitat für die Populationen zahlreicher nordischer Zugvogelarten zu…Als besonders bedeutsame Gebiete sind hier u.a. die Lewitz, der Ostzingst, das Malchiner Becken, das Ostufer der Müritz, das Peenehaffmoor und die Friedländer Große Wiese zu nennen.“ Aufgrund dieser herausragenden Stellung wird die Friedländer Große Wiese dort auch mit als „Vorschlag für Naturschutzprojekte mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung“ benannt.

Der Verein Jordsand, welcher im Bereich des Galenbecker Sees jahrelang ornithologisches Monitoring betrieben hat, beschreibt die Flächen wie folgt: „…Direkt benachbart ist die Friedländer Große Wiese, ein ca. 12.000 ha großes Durchströmungsmoor….Die Einsatzstelle dokumentiert die einmalige Flora und Fauna, insbesondere die Avifauna. Das Naturschutzgebiet ist Rast- und Nahrungsgebiet einer Vielzahl von Wasser-vögeln und Konzentrationsgebiet rastender Zugvögel, u.a. 10.000 Kraniche und 30.000 Gänse im Herbst und Winter…“

Relevante Schutzgebiete

  1. Naturschutzgebiete nach dem BNatSchG
  2. a) NSG 049 „Galenbecker See“ einschließlich Erweiterung (1.885 ha)
  3. b) NSG 069 „Putzarer See“ (399 ha) sowie Erweiterung (58 ha)

 

  1. FFH-Schutzgebiete (Flora-Fauna-Habitat)
  2. a) DE 2348-301 „Galenbecker See“(1.856 ha)
  3. b) DE 2248-301 „Putzarer See“ (516 ha)

 

  1. EU-Vogelschutzgebiete (SPA)
  2. a) DE 2347-401 „Großes Landgrabental, Galenbecker und Putzarer See“

(14.203 ha Fläche)

Den genannten Schutzgebieten ist ihre herausragende Funktion als Lebensraum bzw. als Brut-, Rast- und Überwinterungsplatz diverser besonders geschützter Vogelarten eigen (z.B. Blaukehlchen, Rohrsänger, Beutelmeise, Eisvogel; Rastgebiet für Satt-, Bläss- und Graugänse, diverse Entenarten, große Population von Höckerschwänen, Sing- und Zwergschwänen, Vorkommen von See-, Fisch- und Schreiadler, Milan, Kranich, Weißstorch, Fledermausarten usw.). Aufgrund seiner immensen Bedeutung in Nordostdeutschland speziell auch für den Vogelzug und als Überwinterungsgebiet gilt der gesamte Bereich des Galenbecker Sees, des Putzarer Sees, des Lübkowsees und des Großen Landgrabentals als EU-Vogelschutzgebiet.

 Important Bird Area (IBA) als weiterer vorhandener Schutz-Status

IBA – DE 054    Putzarer See, Galenbecker See, Brohmer Berge

                       (31.510 ha, seit 2002)

                       Kriterien: A1, A4, B1, B2, C1, C2, C3, C4, C6, C7

Important Bird Areas sind Gebiete, die nach globalen Kriterien als wichtig für den Arten- und Biotopschutz speziell für Vögel eingestuft werden. Die oben bereits genannten, für den Bereich Friedländer Große Wiese relevanten Naturschutz-, FFH-Schutz-, EU-Vogelschutz- und Ramsar-Schutzgebiete werden vereint in dem IBA-Gebiet „Putzarer See, Galenbecker See, Brohmer Berge“. Der internationale Code für dieses Schutzgebiet lautet DE 054; das Gebiet umfasst eine Fläche von 31.510 ha. Es umfasst somit die o.g. Schutzgebiete und zusätzlich die aus vogelschutzrechtlicher Sicht enorm bedeutenden Verbindungsflächen der Friedländer Großen Wiese (als Rast-, Nahrungs- und Brutflächen sowie in ihrer Funktion als Flugkorridor zwischen den Schlaf- und Nahrungsplätzen).

Das IBA-Gebiet wurde 2002 in das internationale IBA-Verzeichnis aufgenommen. Anhand der für das Gebiet dokumentierten IBA-Kriterien (mehrfach „A“-Status sowie diverse Male „B“ und „C“-Status) wird die nationale und internationale Bedeutung der Flächen für die Erhaltung stark gefährdeter Vogelarten ersichtlich (Kriterien: A – Global vom Aussterben bedrohte Arten, Arten mit beschränktem Verbreitungsgebiet, Bündelung von Wasser-, Meeres- oder Zugvögeln; B, C, D – besondere Artenvorkommen von nationaler bzw. regionaler Bedeutung). Das IBA-Gebiet DE 054 wird in der Anlage kartenmäßig dargestellt (in M-V trägt das IBA-Gebiet die Bezeichnung MV 018).

Die international ausgezeichneten IBAs stellen eine wesentliche Grundlage für die Ausweisung von Europäischen Vogelschutzgebieten nach der EG-Vogelschutzrichtlinie dar, welche wiederum als eine Grundlage für das Programm Natura 2000 der Europäischen Union dient. Der Europäische Gerichtshof und nationale Obergerichte haben bereits mehrfach die Umsetzung europäischen Naturschutzrechts danach beurteilt, ob als IBA ausgezeichnete Flächen unter staatlichen Schutz gestellt wurden.

Zu den Kriterien für die Ausweisung von Important Bird Areas gilt Folgendes:

„IBA bilden das Rückgrat des gebietsbezogenen Vogelschutzes. Sie werden anhand einheitlicher, wissenschaftlich anerkannter Kriterien identifiziert. In IBA müssen bestimmte Arten in festgelegten Mindestbeständen während oder außerhalb der Brutzeit vorkommen. Die Kriterien sind einerseits vollständig kompatibel mit denjenigen, die zur Ausweisung von SPA nach Art. 4 der EU-Vogelschutzrichtlinie bzw.….gemäß Ramsar-Konvention herangezogen werden, andererseits aber auch mit denen, die die Bestimmung von herausragenden Gebieten für den Schutz der „Species of European Conservation Concern“…erlauben. Danach sollen die europäischen Staaten bzw. die EU-Mitgliedsstaaten für bestimmte Vogelarten nicht nur dann Naturschutzmaßnahmen ergreifen, wenn die Bestandssituation eine Gefährdung des Arterhalts anzeigt, sondern auch, wenn diese Staaten wesentliche Teile von Arten oder Populationen beherbergen, deren ausschließliches oder hauptsächliches Verbreitungsgebiet auf Europa beschränkt ist. Die besondere Verantwortung des europäischen bzw. staatlichen Naturschutzes für den Erhalt dieser Arten wird also wertbestimmend – auch dann, wenn die entsprechenden Arten nicht in ihrem Bestand bedroht sind. Eingeteilt werden IBA nach ihrer globalen (Kategorie A) oder regionalen Bedeutung (Kategorie B, Europa) oder nach ihrer Bedeutung innerhalb der Europäischen Union (Kategorie C)…“

und weiter

„…Relevant für die Ausweisung bzw. die Abgrenzung eines konkreten Schutzgebietes sind… seine Ausstattung an Habitaten, die sämtliche Bedürfnisse (Nahrungsaufnahme, Mauser, Rast usw.) dieser Arten erfüllen sollen sowie die Störungsfreiheit. Es muss also der Gesamtlebensraum der zu schützenden Vögel (Brut- und Zugvögel) in der Gebietskulisse enthalten sein. Zu beachten ist, dass für die Abgrenzung der Schutzgebietsfläche die Raumansprüche derjenigen Arten zugrunde gelegt werden, die das Gebiet als eines der „zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete“ qualifizieren…“.