Wichtig!!! Einwendungen zur 3. Beteiligung der 2.Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern

Ab sofort können Einwendungen gegen die Ausweisung von Windkraftgebieten in der Friedländer Großen Wiese und dem Moldenhauer Bruch geschrieben werden. Bitte beteiligt euch, es ist unsere Heimat, unsere Wiese. Für eine intakte Natur!

Einwendungen können bis zum 18.07.2017 an folgende Adresse:

Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern

Am Gorzberg, Haus 8

17489 Greifswald

 

gesendet werden.

Argumente gegen die Ausweisung der Windeignungsgebiete

34/2015     35/2015    36/2015  Friedländer  Große Wiese und Moldenhauer Bruch

Im dritten Beteiligungsverfahren der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern

 

Einwendungen / Anregungen sind in der Zeit vom   16.05.17 – 18.07.17   möglich und sind an die

Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern

Am Gorzberg, Haus 8

17489 Greifswald                 zu richten.

 

Im Rahmen der o.g. 3.Beteiligung der 2. Änderung……rege ich folgende Einwendung an:

Einige Argumente zur Verwendung

Die Friedländer Große Wiese mit dem Galenbecker See ist das größte Niedermoorgebiet  in  Mecklenburg – Vorpommerns mit ca. 12.000 ha. Das Naturschutzgebiet Galenbecker See wurde schon 1939 unter Schutz gestellt. Die Friedländer Große Wiese schließt sich direkt an das FFH-Gebiet an.  Die FGW und der Moldenhauer Bruch sind Auffangbecken östlicher und nördlicher Vogelarten während des Zuggeschehens.

Die ausgelegten Unterlagen, insbesondere der Umweltbericht, sind in einem Maß unvollständig, dass eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Umweltauswirkungen gar nicht möglich ist.

 

Angaben zu Arten und Anzahl der im Umfeld der Planungsfläche lebenden Vögel und Fledermäusen, als auch der vorhanden Fauna, sind in den ausgelegten Unterlagen nicht zu finden.

Dabei ist das Vorkommen des stark bedrohten Schreiadlers im Gebiet bekannt, ebenso wie mehrere See- und Fischadlerhorste als auch Weißstorchhorste. Im ausliegenden Umweltbericht gibt es dazu keinerlei Aussagen.

 

Der Rote Milan, als auch der Schwarze Milan haben im Bereich der FGW und des Moldenhauer Bruches mehrere Horste, die auch bebrütet werden. Die Aussage, dass der Rote Milan nicht standorttreu sei, muss aufgrund von Aufzeichnungen und Neu-Kartografierungen widerlegt werden. Der Rotmilan ist akut existenzgefährdet. Er besitzt die höchste Schutzstufe in der europäischen Vogelschutzrichtlinie und diese MUSS zum Tragen kommen. Der Rotmilan kann nicht einfach vernachlässigt werden, wie es im überarbeiteten Umweltbericht steht. Siehe dazu auch AZ 2 A 263/15 VG Göttingen

 

Außerdem befindet sich die für die Windkraftnutzung vorgesehenen Flächen in einem Hauptflugkorridor zwischen den Schlaf- und Nahrungsplätzen der tausenden, jährlich in diesem Gebiet rastenden Wasservögel. In Spitzenzeiten halten sich bis zu 75 000 Großvögel und bis zu 30 000 Kraniche auf der Wiese und im Moldenhauer Bruch auf.

 

Mit dem ‚Helgoländer Papier‘, das die staatlichen Vogelschutzwarten der Länder als Fachbehörden nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen erarbeitet haben, gibt es verbindliche Richtlinien zur Planung von Windkraftanlagen.

Das OVG NRW vertritt den Standpunkt, dass das Helgoländer Papier aufgrund ihrer aktuellsten Erkenntnisse berücksichtigt werden muss !

Im vorliegenden Fall werden diese jedoch nicht beachtet. Dabei ermöglicht das Papier von vornherein kritische Standorte auszuschließen, um spätere Bauverzögerungen oder Fehlinvestitionen zu vermeiden. Es trägt damit zu einer größeren Planungssicherheit und einer Beschleunigung der Energiewende bei.

 

In der Friedländer Großen Wiese wurden 98 Arten von Brutvögeln festgestellt, wobei 29 Arten auf der Roten Liste von M-V angehören. Hier ist das BNatSchG anzuwenden.

Das Brutvogelareal in der FGW ist noch immer von großer nationaler, als auch internationaler Bedeutung. Die geplanten Windeignungsgebiete in der FGW, als auch im Moldenhauer Bruch würden dazu führen, dass weite Teile des Niedermoores kontinuierlich an Bedeutung verlieren und dadurch die Artenvielfalt eingeschränkt oder gar gänzlich einbricht.

 

Im Umweltbericht finde ich auch keinen Hinweis auf das IBA-Gebiet  DE 054.

Die gesamte Friedländer Große Wiese wurde 2002 als IBA-Gebiet ausgewiesen. Das bedeutet, dass die FGW de facto von der EU als europäisches Vogelschutzgebiet geführt wird. Die faktischen Vogelschutzgebiete unterliegen gegenüber den FFH-Richtlinien strengerem Schutz.

( EU-RL 79/409/EWG v.1979 und EU-RL 2009/147/EG von 2009 )

 

Das VG Göttingen 2.Kammer,Urteil vom 22.12.2016  mit dem Az: 2A263/15  stärkt das faktische Vogelschutzgebiet im Zusammenhang mit einem ausgewiesenen Vogelschutzgebiet

 

Der Bau  von Windenergieanlagen auf diesen Fläche 34/2015 und 35/2015 würden den Moorstandort erheblich beeinträchtigen und ihn in seiner Funktion als wichtiger

Kohlenstoffspeicher dauerhaft schädigen.

 

Aus Sicht des Naturschutzes spricht alles gegen eine Ausweisung und Bebauung mit Windkraftanlagen in dem Bereich der Friedländer Großen Wiese und ist daher generell abzulehnen. Unverständlich ist, das das WEG 35/2015 sogar vergrößert wurde !

 

Alle Naturschutzvereine und –verbände haben sich gegen eine Ausweisung von Windkraft in der Friedländer Großen Wiese und im Moldenhauer Bruch ausgesprochen, da diese Flächen als eine Einheit anzusehen sind. Ebenso sprach sich die Untere Naturschutzbehörde und die Landrätin VG gegen eine Ausweisung aus.

Noch 2010 /2011 waren die FGW Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft; Tourismusentwicklungsraum; Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landwirtschaftpflege.

Die Ausweisungen von WEG lt. Abwägungsvorschlag stehen in großem Widerspruch.

Wieso können die Windeignungsgebiete in der FGW vergrößert werden, anstatt diese gänzlich zu streichen ?

Die Artenschutzrechtliche Prüfung und die Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes sind in der 3.Auslegung völlig unzureichend und entsprechen NICHT dem derzeitigen Stand.

 

 

 

Die optisch bedrängende Wirkung von WKA  in Gebieten,  die der Erholung und dem Tourismus dienen,  sind unzulässig !

Der freie Blick bis zu den Brohnmer Bergen, muss gewährleistet bleiben.  Das gesamte Landschaftsbild wäre zerstört. Der stetig anwachsende sanfte Tourismus, was auch die Belegungszahlen des Tourismusverbandes belegen, wären dadurch stark gefährdet. Wer will schon umzingelt von WKA Urlaub machen? Arbeitsplätze wären gefährdet oder gingen gänzlich verloren. Einnahmen aus dem Tourismuszweig gingen für die Gemeinden verloren. Die überdeutliche Mehrheit der Feriengäste lehnen Windkraftanlagen in ihrem Feriengebiet ab.

 

Wir möchten Euch bitten, uns mit euren Einwendungen zu unterstützen. Je mehr Menschen dies tun, um so eher, kann dieser Frevel an der Natur verhindert werden.

Bitte daran denken, dass JEDE Einwendung anders lauten muss. Ansonsten wird diese nicht gewertet.

Die

Bürgerinitiative und Dorfverein „Freie Friedländer Wiese“ e.V.

Jens und Thea Funk

Johnnesberg 21

17379 Wilhelmsburg