Friedländer Große Wiese weiterhin im Fokus für Windpark

 

Gefahr für international bedeutendes Vogelschutzgebiet
Friedländer Große Wiese weiterhin im Fokus für Windpark
Trotz mehrfach geäußerter, artenschutzrechtlicher Einwände und Bedenken halten Regionalplanung und Vorhabenträger weiterhin am Windeignungsgebiet Lübs/Friedländer Große Wiese und den Bau eines Windparks fest.

Kraniche und Windkraftanlagen – Foto: Hinrich Matthes
19. Dezember 2018 – Für die Friedländer Große Wiese wird es wieder ernst: Zurzeit wird das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für zwölf Windenergieanlagen im Plangebiet Heinrichshof durchgeführt. Und das, obwohl dieses Vorhaben die besonderen ökologischen Funktionen der Landschaft als Rast-, Durchzugs- bzw. Überwinterungsgebiet für den Vogelzug gefährdet. Die Anlagen sollen zwischen Altwigshagen und Ferdinandshof im Bereich der Friedländer Großen Wiese aufgestellt werden – einem Rastgebiet von internationaler Bedeutung.

Zusammen mit der Deutschen Wildtierstiftung hat der NABU Mecklenburg-Vorpommern nun erneut Stellung bezogen und umfangreich Bedenken und Einwände gegen das Vorhaben geäußert. Besonders ärgerlich dabei ist, dass bereits die im Rahmen der Stellungnahme zur Regionalplanung vorgebrachte Bedenken und Äußerungen nicht berücksichtigt wurden. Aktuell liegt zusätzlich der Entwurf der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (vierte Öffentlichkeitsbeteiligung) aus, in dem weiterhin am Eignungsgebiet „Lübs/Friedländer Große Wiese“ (Eignungsgebiet Nr. 34/2015) festgehalten wird.

Für den NABU wird nach Durchsicht der aktuellen Genehmigungsunterlagen wieder deutlich, dass die negative Seite der Windenergie unterschätzt wird. „Die Energiewende ist zweifellos eines der zentralen Elemente, um die Klimaschutzziele auf nationaler und globaler Ebene zu erreichen“, sagt NABU-Landesvorsitzender Stefan Schwill. „Jedoch muss im selben Maße die Naturverträglichkeit als integraler Bestandteil der gesamten Energiewende verankert sein.“ Letztendlich fordert die Errichtung von Windenergieanlagen mit der dazugehörigen Infrastruktur und Industrieanlagen auch immer einen Eingriff in Natur und Landschaft. „Es gilt sorgfältig abzuwägen, welche Eingriffe zu Gunsten des Klimaschutzes akzeptabel sein können und welche zum Schutz der Tierarten und ihrer Lebensräume unterbleiben sollten.“ Im Fall Heinrichshof ist für den NABU klar, dass nur ein Verzicht den naturverträglichen Weg darstellt.

Rotmilan, Schrei- und Seeadler in Gefahr

Rotmilan vor Windkraftanlage 2 – Foto: NABU/Maik Sommerhage
Neben der drohenden Gefahr für den Vogelzug werden auch heimische Brutvögel wie der Romilan (Milvus milvus) bei der Planung nicht ausreichend berücksichtigt. Grundsätzlich fordert der NABU, einen Mindestabstand 1.500 Metern zu den Brutstätten einzuhalten. Dies entspricht den Empfehlungen des sogenannten Helgoländer Papiers der Länderarbeitsgemeinschaften der Vogelschutzwarten. Die vorgelegte Planung sieht jedoch nur einen Taburadius von 1.000 Metern und ein Prüfradius von 2.000 Metern vor. Auch die als Ausgleich geplante Nahrungsfläche ist für den Bedarf der drei Rotmilan-Brutpaare viel zu gering bemessen. „Statt nur einer einzigen wären drei separate und ausreichend große Flächen notwendig“, so NABU-Projektmitarbeiterin Leonie Nikrandt.

Schreiadler als Schlagopfer an Windkraftanlage – Foto: NABU
Neben der drohenden Gefahr für Rotmilane, Seeadler und Weißstorch stellt der geplante Windpark auch für den streng geschützten Schreiadler, der in nur wenigen Kilometer Entfernung seinen Brutplatz hat, und die Flächen der Friedländer Große Wiese als Nahrungsfläche nutzt, ein Tötungsrisiko dar.

Hinzu kommt die nicht beachtete Bedeutung des extensiven Dauergrünlands, auf dem der Windpark errichtet werden soll. „Dauergrünlandflächen sollten grundsätzlich von Windenergieanlagen freigehalten werden, da dadurch die ökologische Funktion des Dauergrünlands geschädigt wird. Im Verbund mit den Infrastrukturmaßnahmen wie Zuwegungen und Kabeltrassen sowie den Betonfundamenten der Anlagen können die ökologischen Leistungen des Dauergrünlandes, zu denen insbesondere auch die Kohlenstoffspeicherung und der Klimaschutz gehören, auf Dauer nicht gesichert werden. Dies steht im Widerspruch zum Erhaltungsgebot für Dauergrünland“, so Nikrandt weiter.

Windpark in diesem Gebiet unzulässig
Auch wird bei der Planung außer Acht gelassen, dass der geplante Windpark innerhalb eines faktischen Vogelschutzgebiets befindet, welches einem Beeinträchtigungsverbot unterliegt. „Eine Windparkplanung in einem solchen Gebiet ist wegen der damit verbundenen Schlaggefährdung und Scheuchwirkung von vornherein unzulässig“, sagt Leonie Nikrandt.

Nach Ansicht des NABU ist die geplante Errichtung von Windkraftanlagen innerhalb des für den Vogelschutz herausragend bedeutsamen Gebiets der Friedländer Großen Wiese aus naturschutzfachlicher Sicht absolut inakzeptabel. „Wir fordern deshalb die Einstellung des Genehmigungsverfahrens“, so NABU-Landesvorsitzender Stefan Schwill.