Mensch und Lärm von Windkraftanlagen
23. August 2016Bei der Empfindung von Lärm sind subjektive Faktoren maßgebend, besonders wenn es um die Stärke der Lärmbelästigung geht:
1) Während der Schlafenszeit wirkt Lärm extrem störend. Gleiches gilt bei Tätigkeiten, die hohe Konzentration erfordern.
2) Die persönliche Bewertung: Geräusche, die jemand mag, werden auch bei hohen Lautstärken nicht als störend empfunden, Geräusche, die jemand nicht mag, gelten schon bei kleinen Lautstärken als störend (z. B. bestimmte Musik).
3) Die soziale und kulturelle Bewertung: z. B. Kirchenglocken werden von weniger Menschen als störend bezeichnet als ein laufender Motor vor dem Haus.
4) Die persönliche Befindlichkeit: Bestimmte chronische oder akute Erkrankungen gehen mit einer erhöhten Lärmempfindlichkeit einher: z. B. Depressionen, Meningitis.
5) Bei Epilepsie und Eklampsie kann Lärm ein Auslösefaktor für einen Anfall sein. Auch der allgemeine gesundheitliche Zustand eines Menschen kann sich auf die Lärmempfindlichkeit auswirken.
Der Bau von Windkraftanlagen hätte zur Folge, dass der Erholungswert nachhaltig beeinträchtigt wäre. Ein Naherholungsgebiet ist von seinem Erholungswert einem Kurpark gleichzusetzen. Für Kurparks gilt ein Lärmgrenzwert von 45 dB.
Oft werden Grenzwerte erreicht, die deutlich höher liegen. Selbst in 1.000 m Entfernung werden Werte gemessen, die höher sind als die vorgegebenen 45 dB. Im Wald selbst werden oft in der Nähe von Windkraftanlagen bis deutlich über 100 dB gemessen. Damit wird der Charakter des Naherholungsgebietes zerstört.
Quelle: Wikipedia