Offener Brief an die Verbandsmitglieder des Planungsausschusses

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J.Funk, Johannesberg 21, 17379 Wilhelmsburg

Tel: 039778-127697   j-funkie@t-online.de

 

Sehr geehrte Damen,  sehr geehrte Herren der Verbandsversammlung Vorpommern,

bezugnehmend auf den Artikel vom Nordkurier erschienen am 07.11.2017 unter dem Titel „Gute Windrad-Planung kann Leben viele Vögel retten“ und in Bezug auf der in Kürze stattfindenden Verbandversammlung des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern richten wir, die BI“ Freie Friedländer Wiese“ stellvertretend für eine Vielzahl ansässiger Einwohner aber auch im Namen vieler Naturfreunde einen eindringlichen Appell an Sie.

Der Bereich der Friedländer Großen Wiese ist aufgrund ihrer exponierten Lage zum NSG „Galenbecker See“ und „Putzacher See“, Nahrungs-, Brut-Rast- und Lebensraum für eine Vielzahl an Vögeln.

So rasten jedes Jahr tausende Kraniche, Gänse und andere Zugvögel im Bereich der Friedländer Großen Wiese und des Moldenhauer Bruches, um sich für den Weiterzug in wärmere Regionen zu stärken und Kraft zu schöpfen. Doch nicht nur die Zugvögel haben hier ihre Heimat. So sind der Rotmilan, Schrei-See- und Fischadler hier lebende und brütende Raubvögel. Weitere Vögel wie der Große Brachvogel, sowie 97 weitere auf der Roten Liste stehenden Vogelarten sind hier anzutreffen.

Bei der Festlegung von Windeignungsgebieten sollten, wenn möglich von vornherein Bereiche vermieden werden, bei denen ein hohes Aufkommen von Fledermäusen und Vögeln zu beobachten ist, sagt die zuständige Referentin beim Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende  (KNE).

https://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/gute-windrad-planung-kann-leben-vieler-voegel-retten-0730333411.html

Das Implementiert unseres Erachtens nach, besonderen Augenmerk auf diese Zusammenhänge zu richten. Eine Delegierung aller Naturschutzfragen außerhalb der harten/weichen Tabukriterien und  Restrektionskriterien an das BImSchG ist somit unzulässig.

Sie müssen im Vorfeld besondere Gegebenheiten der Flora und Fauna bei der Ausweisung ihrer Windeignungsgebiete berücksichtigen.

Als sehr schockierend  empfinden wir die Auswertung der Einwendungen zum  Zweiten Beteiligungsverfahren der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommerns.

Hiernach ist im Bereich der Friedländer Großen Wiese und Moldenhauer Bruchs kein Konfliktpotenzial erkennbar und das, obwohl  namhafte Umweltverbände, Umweltorganisationen, Stiftungen, als auch bekannte Ornithologen eindrucksvoll in ihren Einwendungen das Gegenteil darlegten.

Befremdlich mutet auch die Aussage des Energieministeriums an, dass die daran beteiligte Anwaltskanzlei DOMBERT Rechtsanwälte und Partner, eine neutrale Auswertung durchgeführt hätten. So tritt doch diese Anwaltskanzlei als Sponsor der jetzt stattfinden Windenergietage in Warnemünde, auf. Es ist fraglich, ob so die vorgeschriebene Neutralität gewahrt wird, da die Kanzlei sich eindeutig als Rechtsberater für Windkraftunternehmen einen Namen gemacht hat.

Selbst bei allen wohlwollenden Argumenten des Klimawandels wollen wir eindringlich auf den Artikel 20 a des GG verweisen. Hier heißt es:“ Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. „ Wir sehen schon die Lockerung des Tötungsverbotes im Bundesnaturschutzgesetz als verfassungswidrig an und dies nur zum Nutzen wirtschaftlicher Interessen.

Es stellt sich die Frage, was wollen wir für künftige Generationen schützen, wenn im Zuge des Windkraftausbaues eine massenhafte Artenvernichtung und die Zerstörung von einmaligen Kulturlandschaften erfolgt?

Wir appellieren an Ihr Gewissen, denn Sie treffen die Entscheidungen für den Erhalt der Artenvielfalt  und der vorhandenen Kulturlandschaften! Tragen Sie dazu bei, dass sich auch künftige Generationen an der Einmaligkeit der Flora und Fauna im Bereich der Friedländer Großen Wiese und Moldenhauer Bruches erfreuen können.

Lassen Sie keine Ausweisung der Windeignungsgebiete 34/2015; 35/2015 und 36/2015 Ihrer Regionalen Raumplanung zu!

Sprechen Sie sich in den Planungsausschüssen für den Erhalt der Friedländer Großen Wiese und des Moldenhauer Bruchs aus und stimmen Sie am 13.12.2017 für den Erhalt dieser schützenswerten Kulturlandschaft.

Wir danken für Ihr Verständnis und hoffen, im Namen der Natur auf eine windkraftfreie Friedländer Große Wiese.

Hochachtungsvoll

Die Bürgerinitiative „Freie Friedländer Wiese“

vertreten durch den 1.Vorsitzenden

Jens Funk