Petitionsausschuss beschließt Ortsbesichtigung

 

Aktuelle Informationen des Petitionsausschusses der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern

08.12.2017

Kritische Fragen zur Windkraft in der Friedländer Großen Wiese – Petitionsausschuss beschließt Ortsbesichtigung

Der Petitionsausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung die von mehr als 800 Petenten unterstützte Petition der Bürgerinitiative „Freie Friedländer Große Wiese“ mit Vertretern des Energie- und Landwirtschaftsministeriums, des Landkreiseses Vorpommern-Greifswald und des Regionalen Planungsverbandes beraten. Mit der Petition möchte die Bürgerinitiative verhindern, dass Windenergieanlagen in der Friedländer Großen Wiese errichtet werden und erreichen, dass die dafür vorgesehenen Windeignungsgebiete aus dem Regionalen Raumentwicklungsplan gestrichen werden. Vor dem Hintergrund der naturschutzfachlichen Bedeutung der Wiese u. a. als bedeutendes Rast-, Überwinterungs-, Durchzugs- und Brutgebiet für Wasser- und Watvögel fordern sie außerdem die Unterschutzstellung des Areals.

Während der Vertreter des Landwirtschaftsministeriums hierzu ausführte, dass die Voraussetzungen für eine Ausweisung insbesondere als Naturschutzgebiet nicht vorlägen, machte der Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises deutlich, dass aufgrund aktueller Kartierungen im Randbereich der Friedländer Großen Wiese erst kürzlich gesetzlich geschützte Biotope ausgewiesen worden seien und eine durch den Landkreis unterstützte Erweiterung des Naturparks „Am Stettiner Haff“ derzeit geprüft werde. Auch die Gemeinde, in der die Windeignungsgebiete ausgewiesen sind, sei bestrebt, ihr Gemeindegebiet in den Naturpark einzubringen. Allerdings könne deren späte Antragstellung in der jetzigen Erweiterungstranche noch nicht berücksichtigt werden. Da sich die Friedländer Große Wiese in unmittelbarer Nachbarschaft zum Naturpark befinde, sei auch der Schutzgegenstand des Naturparks durch entstehende Windkraftanlagen beeinträchtigt.

Der Vertreter des Energieministeriums machte deutlich, dass der Regionale Planungsverband aufgrund der Privilegierung der Windkraft dazu verpflichtet sei, hinreichend Raum dafür zuzulassen. Mecklenburg-Vorpommern liege im Vergleich der norddeutschen Bundesländer in der Flächenbereitstellung jedoch sehr weit hinten. Es sei vorgesehen, 0,9 % der Landesfläche für den Bau von Windkraftanlagen bereitzustellen. Für die Ausweisung dieser Eignungsgebiete gebe es einen Kriterienkatalog, an den die Regionalen Planungsverbände gebunden seien. Um die Standorte der Windenergie aufbauend auf einer rechtlich gesicherten Planungsgrundlage festlegen zu können, sei der Regionale Planungsverband intensiv bestrebt, den vom Bundesverwaltungsgericht für rechtswidrig erklärten Regionalplan nunmehr rechtssicher aufzustellen. In der jetzigen Situation sei es jedoch möglich, dass Windkraftanlagen aufgrund ihrer gesetzlichen Privilegierung gemäß § 35 Baugesetzbuch im gesamten Planungsgebiet errichtet werden.

Während auf Nachfrage der Abgeordneten der Vertreter des Regionalen Planungsverbandes deutlich machte, dass die Niedermoorflächen der Friedländer Großen Wiese nicht so hochwertig seien, dass hier der Bau von Windkraftanlagen laut des zugrundeliegenden Kriterienkataloges ausgeschlossen sei, führte der Vertreter des Landkreises aus, dass der Windkraftanlagenbau zu unwiederbringlichen Beeinträchtigungen des Torfkörpers führen würde.

Insbesondere vor dem Hintergrund des vom Bundesverwaltungsgerichts aufgehobenen Raumordnungsprogramms und der zugleich vorgegebenen detaillierten Maßstäbe achte der Regionale Planungsverband sehr genau darauf, rechtlich einwandfrei zu arbeiten. Die von den Trägern öffentlicher Belange und im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Belange werden im Abwägungsprozess berücksichtigt. Unmut und Widerstand seien für den Planungsverband jedoch keine abwägungserheblichen Belange. Zur Durchführung des Abwägungsprozesses sei nach ordnungsgemäß erfolgter Ausschreibung dem Planungsverband eine Rechtsberatung zur Seite gestellt worden. Dies ändere jedoch nichts an der Tatsache, dass der Planungsverband letztlich die Entscheidung treffe.

Die Abgeordneten vertraten die Auffassung, dass vor dem Hintergrund der bestehenden Umweltkulisse die Ausweisung von Windeignungsgebieten in diesem Gebiet besonders sorgfältig zu prüfen sei. Sie beschlossen einstimmig, sich in einer Ortsbesichtigung ein eigenes Bild von dem Gebiet zu machen und dabei mit der Bürgerinitiative ins Gespräch zu kommen